Rechnungsprüfer

Gemäß § 18 Abs. 2 der Satzung wählt die Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren einen Rechnungsprüfer und einen stellvertretenden Rechnungsprüfer. Sie dürfen nicht dem Vorstand angehören.

Bei der konstituierenden Sitzung, die am 9. Dezember 2013 zur Gründung des Fördervereins St. Ludwig stattgefunden hat, und erneut in den Mitgliederversammlungen am 8. Dezember 2015 und 8. Dezember 2017 sind für die Dauer von jeweils zwei Jahren gewählt worden:

Barbara Walter

Rechnungsprüferin

Michael Berger

Stellv. Rechnungsprüfer

Aufgaben des Rechnungsprüfers

Die Aufgabe des Rechnungsprüfers besteht darin, eine umfassende Prüfung des Vereinsvermögens vorzunehmen, also sämtliche Geldbewegungen und die Rechnungslegung zu kontrollieren. Konkret geht es dabei um alle Einnahmen und Ausgaben, für die der Vorstand verantwortlich ist.

Unter diesen Gesichtspunkten obliegt es dem Rechnungsprüfer, jährlich einmal die Kasse des Fördervereins zu prüfen. Die Rechnungsprüfung erfolgt am Ende eines Geschäftsjahres (Kalenderjahres). Sie kann außerdem jederzeit auf Beschluss der Mitgliederversammlung vorgenommen werden (§ 18 Abs. 3 der Satzung).

Berichterstattung des Rechnungsprüfers

Der Rechnungsprüfer berichtet sowohl dem Vorstand als auch in der jeweils nächsten Mitgliederversammlung über das Ergebnis seiner Rechnungs- und Kassenprüfung (§ 18 Abs. 4 der Satzung).