Wir über uns

Der Förderverein St. Ludwig ist am 9. Dezember 2013 im Rathaus der Stadt Schwäbisch Gmünd gegründet worden.

Das Foto rechts ist bei der Gründungsversammlung entstanden und zeigt von links nach rechts: Clemens Wochner-Luikh, Michael Berger, Barbara Walter, Prof. Dr. Hubert Herkommer, Doris Forstenhäusler, Gerhard Bucher, Dr. Stefan Scheffold (MdL), Hans-Jürgen Sabel, Richard Arnold, Helmut Argauer, Gertraud Maier und Christian Lange (MdB).

Organe des Fördervereins

Organe des Fördervereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Beide Organe üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus und erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Fördervereins.

Leitbild

Bei seiner Aufgabenerfüllung orientiert sich der Förderverein am Leitbild der Stiftung Haus Lindenhof („selbst. bestimmt. leben.“). Nach diesem Grundsatz stehen die Individualität und Wünsche der Bewohner von St. Ludwig im Mittelpunkt aller Bemühungen. Der Förderverein wahrt parteipolitische Neutralität und fühlt sich dem christlichen Menschenbild verpflichtet. Dies bedeutet: Wir wenden uns den Menschen zu und begegnen ihnen mit Wertschätzung und Toleranz. Auch religiösen Wünschen und Bedürfnissen wollen wir Rechnung tragen.

Eintragung im Vereinsregister

Der Förderverein St. Ludwig ist am 10. Januar 2014 unter VR 1161 in das Vereinsregister beim Amtsgericht Schwäbisch Gmünd eingetragen worden. Mit dieser Eintragung hat der Förderverein Rechtsfähigkeit erlangt. Auch die von der Gründungsversammlung beschlossene Satzung ist damit in Kraft getreten. Infolge einer Zentralisierung der Vereinsregister in Baden-Württemberg wird der Förderverein seit dem 24. Juni 2015 unter VR 701161 im Vereinsregister des Amtsgerichts Ulm geführt.

Feststellung der Gemeinnützigkeit

Mit Bescheid vom 24. Januar 2014 hat das Finanzamt Schwäbisch Gmünd die Gemeinnützigkeit des Fördervereins St. Ludwig e.V. bestätigt und in diesem Zusammenhang die „Förderung der Altenhilfe“ als gemeinnützigen Zweck im Sinne des § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Abgabenordnung anerkannt. Unter der Steuer-Nr. 83085/06097 wurde zugleich die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 der Abgabenordnung gesondert festgestellt. Mit Bescheid vom 30. Mai 2018 hat das Finanzamt Schwäbisch Gmünd die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den einschlägigen Vorschriften der Abgabenordnung und damit zugleich die Gemeinnützigkeit unseres Fördervereins bestätigt.

Die Feststellung der Gemeinnützigkeit bedeutet zugleich, dass wir berechtigt sind, nicht nur für Spenden, sondern auch für die Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen (früher Spendenbescheinigungen genannt) auszustellen. Von dieser Möglichkeit wird selbstverständlich bei allen Mitgliedern und Spendern in vollem Umfang Gebrauch gemacht. Die gezahlten Beträge können also steuermindernd geltend gemacht werden.

Verwendung der Einnahmen

Es versteht sich von selbst, dass die Mittel des Fördervereins nur für die in der Satzung genannten Zwecke verwendet werden dürfen. Darüber hinaus ist es unser Ziel, vereinsinterne Ausgaben jeder Art möglichst zu vermeiden. Auf diese Weise wollen wir gewährleisten, dass sowohl die Mitgliedsbeiträge als auch sämtliche Spendengelder ohne jeden Abzug unmittelbar den Bewohnern von St. Ludwig zugutekommen.